Prüfe, ob die Streuung der Taragewichte deiner Leerpackungen vernachlässigbar ist. Ist sie es, darfst du einen pauschalen Tara-Abzug verwenden – sonst muss jede Leerpackung einzeln gewogen werden.
Nach FPackV Anlage 3 Nr. 5b ist die Tarastreuung vernachlässigbar, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: das mittlere Taragewicht liegt bei höchstens 10 % der Nennfüllmenge, oder die Standardabweichung der Taragewichte ist höchstens ein Viertel der zulässigen Minusabweichung.
Was passiert, wenn die Tarastreuung nicht vernachlässigbar ist?
Dann ist ein pauschaler Tara-Abzug nicht zulässig. Stattdessen muss jede Leerpackung einzeln gewogen werden, um das Nettogewicht korrekt zu bestimmen.
Wie viele Taragewichte muss ich erfassen?
Am Abfüllort werden 10 Taragewichte erfasst, bei externer Prüfung 5. Der Rechner weist darauf hin, wenn zu wenige Werte eingegeben wurden.