Tara

Tara richtig bestimmen

Das Verpackungsgewicht muss raus. Wie genau, hängt davon ab, wie stark eure Leergebinde streuen.

Gewogen wird meist die volle Packung, gefragt ist aber der Inhalt. Netto ist Brutto minus Tara, also abzüglich des Verpackungsgewichts. Damit dieser Abzug korrekt ist, muss man wissen, wie stark das Taragewicht der Leergebinde schwankt. Die FPackV regelt das in Anlage 3 Nr. 5.

Zwei Wege, das Netto zu bestimmen

Entweder du wiegst brutto und ziehst eine ermittelte Tara ab, oder du erfasst das Netto direkt. Der pauschale Tara-Abzug ist bequem, aber nur zulässig, wenn die Tarastreuung vernachlässigbar ist.

Ist sie das nicht, hilft kein Durchschnitt: Dann muss jede Leerpackung einzeln gewogen werden, damit die Schwankung des Gebindes nicht fälschlich als Füllmenge zählt.

Wann die Tarastreuung vernachlässigbar ist

Vernachlässigbar ist die Tarastreuung, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: Entweder das mittlere Taragewicht beträgt höchstens 10 v. H. der Nennfüllmenge, oder die Standardabweichung der Taragewichte ist nicht größer als das 0,25-fache der zulässigen Minusabweichung (Anlage 3 Nr. 5b).

Für die Tara-Serie gilt ein fester Umfang: 10 Leerpackungen bei Prüfung am Abfüllort, 5 sonst. Aus diesen Werten ergibt sich der mittlere Tarawert und die Standardabweichung, die gegen die beiden Bedingungen geprüft werden.

Was bei zu großer Streuung passiert

Ist keine der beiden Bedingungen erfüllt, ist der pauschale Abzug unzulässig. Die Software muss das erkennen, warnen und die Einzeltara-Erfassung jeder Leerpackung erzwingen, statt still einen Durchschnitt anzunehmen.

Tara-Serien altern zudem: Bei einem Gebindewechsel oder nach längerer Zeit sollte die Serie neu gemessen werden. Der Tarastreuung-Rechner nimmt dir die Prüfung ab: Tara-Serie eintippen, Antwort auf die Frage vernachlässigbar ja oder nein bekommen.

Passende Rechner

  • Tarastreuung-RechnerTara-Serie rein, Antwort auf die Frage vernachlässigbar ja oder nein.
  • Toleranz-RechnerNennfüllmenge rein, Minusabweichung, TU1 und Verkehrsfähigkeitsgrenze raus.

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Richtwert nach FPackV, ohne Gewähr, ersetzt keine amtliche Prüfung.