Stichprobenplan
Unter 100 Stück wird voll geprüft, darüber greift der Stichprobenplan. Die Losgröße legt Umfang, Annahme- und Rückweisezahl fest.
Wie viele Packungen du prüfen musst, hängt nicht von deinem Gefühl ab, sondern von der Losgröße. Die FPackV gibt in Anlage 3 Nr. 3 einen festen Stichprobenplan vor. Er entscheidet, ob du jedes Stück misst oder eine Stichprobe ziehst, und mit welchen Annahme- und Rückweisezahlen du sie bewertest.
Bei einer Losgröße von 10 bis 99 Stück ist eine Vollprüfung aller Packungen vorgesehen. Es gibt keinen k-Wert und keine Annahmezahl; das Los ist nicht erfüllt, wenn mehr als 2 v. H. der geprüften Packungen die zulässige Minusabweichung TU1 überschreiten.
Ab 100 Stück greift die nicht-zerstörende Einfach-Stichprobe. Die Losgröße bestimmt Stichprobenumfang n, Annahmezahl c, Rückweisezahl d und den k-Faktor: 100 bis 500 → n=50, c=3, d=4; 501 bis 3200 → n=80, c=5, d=6; 3201 bis 10000 → n=125, c=7, d=8; ab 10001 → n=160, c=8, d=9.
Die Rückweisezahl d ist die kritische Grenze: Erreicht oder überschreitet die Zahl der Packungen, die TU1 unterschreiten, den Wert d, ist das Los zurückzuweisen (Anlage 3 Nr. 7). Die Annahmezahl c ist der höchste noch zulässige Wert.
Beispiel: Bei einem Los von 800 Stück ziehst du 80 Packungen. Findest du bis zu 5 Minusabweichler, ist das mit der Mittelwertregel zusammen annehmbar. Ab 6 (der Rückweisezahl) ist das Los zurückgewiesen.
Für das ℮-Zeichen, für Abtropfgewicht und für nach Stückzahl, Länge oder Fläche gekennzeichnete Ware (Anlage 4) gelten eigene Pläne mit anderen Umfängen und Faktoren. Wer diese Ware abfüllt, darf nicht den Standardplan verwenden.
Die Losgröße ist übrigens nicht beliebig: Sie entspricht der maximalen Stundenleistung der Abfüllanlage bei Prüfung direkt nach der Herstellung, höchstens aber 10000 (Anlage 3 Nr. 2). Der Stichprobenplan-Rechner nimmt dir die Zuordnung ab: Losgröße rein, Prüfart und alle Kennzahlen raus.
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